Wohnen in Deutschland & Arbeiten in den Niederlanden
Veel Nederlandse bedrijven nemen Duitse medewerkers in dienst. Deze blijven over het algemeen in Duitsland wonen en hebben talloze vragen over het Nederlandse sociale-, fiscale- en arbeidsrechtelijke stelsel.
Ger Essers, Euroconsulent bij de FNV geeft antwoord op deze vragen. Een ideale handleiding voor elke Nederlandse ondernemer met (of op zoek naar) Duits personeel.
Deze handleiding is in de Duitse taal opgesteld, zodat deze ook aan de Duitse medewerker kan worden overhandigd.
In deze nieuwsbrief de deel 7. en 8.
7. Erwerbsunfähigkeit von Grenzarbeitern
Allgemeines
Als Grenzarbeiter sind Sie gegen Erwerbsunfähigkeit in den Niederlanden (über die sogenannte WAO-Versicherung) versichert. Im Unterschied zu Deutschland, besteht in den Niederlanden keine eigene Versicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten (Unfallversicherung).
Die deutsche Erwerbsunfähigkeitsversicherung (Rentenversicherung) ist ein Aufbausystem. Dies bedeutet, dass die Höhe Ihrer Leistung, die deutsche Rente, von der Anzahl an Jahren abhängig ist, die Sie in Deutschland sozialverischert gewesen sind.
In den Niederlanden hingegen ist die WAO eine Risikoversicherung. Dies bedeutet, dass die Höhe Ihrer Leistung unabhängig von der Anzahl an Jahren ist, die Sie versichert waren. Natürlich ist die Höhe Ihrer Leistung von dem von Ihnen verdienten Lohn und dem Prozentsatz der Erwerbsunfähigkeit abhängig. Es gibt keine Wartezeit. Die WAO-Leistungen sind durchaus nach Deutschland exportierbar.
Wenn Sie in den Niederlanden auf Dauer erwerbsunfähig sind, wird nach 52 Wochen das Maß an Erwerbsunfähigkeit (der WAO-Prozentsatz) in Übereinstimmung mit der niederländischen Gesetzgebung festgesetzt. Sie haben dann Anspruch auf eine niederländische WAO-Versicherung, so als ob sie immer in den Niederlanden gearbeitet hätten. Wenn Sie jedoch in Deutschland gearbeitet haben, wird nach 78 Wochen festgesetzt, ob Sie auch nach deutschem Recht erwerbsunfähig sind. In diesem Fall wird Ihre WAO-Leistung um den Betrag verringert, den Sie in Deutschland an Erwerbsunfähigkeitsrente erworben haben. Es kann somit vorkommen, dass Sie in den Niederlanden für vollständig erwerbsunfähig und gleichzeitig in Deutschland teilweise oder sogar für nicht erwerbsunfähig erklärt werden. Ist dies der Fall, dann hat dies keinerlei Auswirkungen. Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf die gesamte WAO-Leistung, die sich nach dem zuletzt verdienten Gehalt richtet.
Der Anspruch auf WAO-Leistungen und die Auszahlung derselben erfolgt durch die sogenannte UVI (z.B. GAK, GUO, Cadans, SFB und USZO).
Wahlverfahren
Nach ca. 8 Monaten wird Ihre ausführende Einrichtung (UVI, z.B. GAK Nederland BV) Sie über den Fortgang der Dinge informieren. Sie erhalten dann ein niederländischsprachiges Antragsformular. Nach Erhalt des Antrages wird die niederländische UVI (z.B. die GAK) einen Auftrag über eine medizinische Untersuchung an Ihren deutschen Versicherungsträger (z.B. die LVA oder die BfA) erteilen.
Sollten die deutschen medizinischen Berichte nicht deutlich genug sein, kann ergänzend eine Untersuchung in den Niederlanden stattfinden. Auf der Grundlage der erhaltenen medizinischen Daten wird die niederländische UBI den Prozentsatz an Erwerbsunfähigkeit festsetzen.
Maß an Erwerbsunfähigkeit
Das Maß an Erwerbsunfähigkeit wird anhand dessen festgesetzt, was Sie an üblicher Arbeit noch verdienen können. Gemeint ist allgemein akzeptierte Arbeit, die Sie in Anbetracht Ihrer medizinischen Einschränkungen noch verrichten können. Der frühere Beruf und der Ausbildungsstand werden nicht berücksichtigt.
Wenn Sie beispielweise € 2.000 pro Monat verdienten und die UVI (GAK) kommt zu dem Schluss, dass Sie in Anbetracht Ihrer medizinischen Einschränkung noch € 800 verdienen können (so genannte Restkapazität), dann ist:
€. 2.000 – € 800
der WAO-Prozentsatz——————– x 100 % = 60 %
€ 2.000
Wenn der Unterschied zwischen dem zuletzt verdienten Lohn und demjenigen, den Sie theoretisch noch verdienen könnten mindestens 15 % beträgt, haben Sie Anspruch auf eine WAO-Leistung. Es gibt 7 WAO-Klassen. Wenn Sie für vollständig, d.h. 80-100% erwerbsunfähig erklärt werden, dann haben Sie Anspruch auf 70 % Ihres zuletzt verdienten Lohnes (maximaler Tageslohn von € 177 pro Tag).
Höhe und Dauer Ihrer WAO-Leistung
Die Höhe Ihrer WAO-Leistung hängt somit von dem Maß Ihrer Erwerbsunfähigkeit und dem von Ihnen verdienten Lohn ab. Man kann maximal 70 % von € 177 pro Tag (als maximaler Tageslohn) an WAO-Leistungen beziehen.
Prozentsatz der Erwerbsunfähigkeit | Prozentsatz der WAO-Leistung |
15 – 25 % |
14 % |
25 – 35 % |
21 % |
35 – 45 % |
28 % |
45 – 55 % |
35 % |
55 – 65 % |
42 % |
65 – 80 % |
50,75 % |
80 – 100 % |
70 % |
Auch das Alter spielt eine Rolle, d.h. der Zeitpunkt des WAO-Versicherungseintritts. Die WAO kennt zwei Leistungstypen: Die Leistung bei Lohnausfall und diejenige für die Folgezeit.
Leistung bei Lohnausfall
Die Leistungshöhe bei Lohnausfall beträgt immer einen Prozentsatz Ihres eigenen verdienten Tageslohn. Deren Dauer umfasst für den Fall, dass Sie 45 Jahre alt sind, 1,5 Jahre. Sind Sie 35 Jahre alt, haben Sie für ein halbes Jahr lang Anspruch auf Leistung bei Lohnausfall. Um festzusetzen, wie lange Sie Anspruch auf eine WAO-Leistung im Verhältnis zu Ihrem eigenen Lohn haben, benutzt man die folgende Tabelle:
Alter, zu dem Sie erwerbsunfähig wurden | Dauer der WAO-Leistung im Verhältnis zum Lohn |
bis 32 Jahre |
0 Jahre |
33 bis 37 Jahre |
0,5 Jahre |
38 bis 42 Jahre |
1 Jahre |
43 bis 47 Jahre |
1,5 Jahre |
48 bis 52 Jahre |
2 Jahre |
53 bis 57 Jahre |
3 Jahre |
59 Jahre und älter |
bis 65 Jahre |
58 Jahre |
6 Jahre |
Wenn Sie jünger als 32 Jahre sind, haben Sie keinen Anspruch auf Leistungen bei Lohnausfall, sondern auf Leistungen für die Folgezeit.
Zusätzliche Leistung in der Folgezeit
Die Höhe Ihrer zusätzlichen Leistungen in der Folgezeit wird aus einem Prozentsatz Ihres Gehaltes in der Folgezeit und Ihrem Alter gebildet. Ihr Gehalt in der Folgezeit beträgt die Höhe des gesetzlichen Mindestlohnes zuzüglich 2 % des Unterschiedes zwischen Ihrem früheren Lohn und dem Mindestlohn für jedes Jahr, das Sie zum Zeitpunkt, wenn Sie in die WAO eintreten, älter als 15 Jahre sind. Die zusätzliche Leistung für die Folgezeit kann – vorausgesetzt, dass sie stets erneut beantragt wird – bis zu Ihrem 65. Lebensjahr fortlaufen.
WAO-Defizit
Wenn Sie jung sind und einen Lohn beziehen, der beträchtlich höher als der gesetzliche Mindestlohn ausfällt, bedeutet dies, dass Sie bereits bald eine WAO-Auszahlung erhalten, die fast nicht mehr von Ihrem eigenen Lohn abhängig ist. Den Unterschied zwischen der lohnbezogenen WAO-Leistung und derjenigen für die Folgezeit nennt man WAO-Defizit oder Fehlbetrag. Es wird empfohlen, sich dagegen privat zu versichern. Oft ist es möglich, sich (über den Arbeitgeber) kollektiv gegen das WAO- Defizit zu versichern.
Kündigungsschutz und CAO-Ergänzungen zur WAO
Nach 12 Monaten Lohnfortzahlung im Krankheitsfall wird Ihre Erwerbsunfähigkeit (WAO) von der niederländischen UVI (z.B. die GAK) festgesetzt. Die Zeit vom 13. bis zum 24. Monat bezeichnet man als das erste WAO-Jahr. In vielen Tarifverträgen wird geregelt, dass Ihr Arbeitgeber Ihre WAO-Leistung während dieses Jahres um Ihr vorheriges Gehalt (100 %) ergänzt.
Grundsätzlich können Sie während der ersten 2 Jahre nicht gekündigt werden. Dennoch kann Ihr Arbeitgeber Ihren Arbeitsvertrag von einem Richter beim Amtsgericht aufheben lassen (Aufhebungsgenehmigung). Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn die Aufhebung nicht mit Ihrer Erwerbsunfähigkeit in Zusammenhang steht.
8. Regelungen zum Erziehungsurlaub von Grenzarbeitern
A. Allgemeines: Urlaubsregelungen
Es gibt eine Reihe von gesetzlichen Regelungen, wodurch Arbeit und Betreuung besser kombiniert werden können. Diese Regelungen gelten auch im Fall von Grenzarbeitern. Wenn von Lohnfortzahlung oder von einer Vergütung die Rede ist, können diese ohne weiteres nach Deutschland ausgeführt werden. Neben den gesetzlichen Regelungen wurden in vielen Tarifverträgen (CAOs) ergänzende Vereinbarungen zu Urlaubsregelungen getroffen.
Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaub
Sie haben Anspruch auf mindestens sechzehn Wochen Leistungszahlung im Zusammenhang mit der Mutterschaft. Die Leistungen bei Schwangeren und bei Mutterschaft betragen 100 % Ihres Lohnes. Wann Ihr Schwangerschaftsurlaub genau beginnt, können Sie in Absprache mit Ihrem Arbeitgeber festsetzen. Sie können zwischen vier und sechs Wochen vor dem vermeintlichen Zeitpunkt der Entbindung Ihre Arbeit einstellen. In jedem Fall dürfen Sie vier Wochen vor diesem Datum bis zu sechs Wochen nach der Entbindung nicht arbeiten. Sie haben immer Anspruch auf mindestens zehn Wochen Urlaub nach der Entbindung. Haben Sie z.B. sechs Wochen zuvor aufgehört zu arbeiten und wird das Baby zwei Wochen zu spät geboren, dann werden zwei Wochen zu den acht Urlaubswochen, die Ihnen noch bleiben, dazu addiert. Es gibt auch eine Regelung über die Freistellung zur Kindesnährung.
Bezahlter Urlaub in Notsituationen
Wenn Sie aufgrund außergewöhnlicher persönlicher Notsituationen (z.B. plötzliche Erkrankung eines Angehörigen aus Ihrem Haushalt) nicht arbeiten, dann haben Sie Anspruch auf einen kurzzeitigen Urlaub. Dies wird in der gesetzlichen Regelung zum Urlaub in Notsituationen festgesetzt. Jeder Arbeitnehmer kann von diesem Recht Gebrauch machen. Ihr Arbeitgeber muss einem ordnungsgemäßen Antrag auf Urlaub in Notsituationen stets stattgeben. Er ist darüber hinaus verpflichtet, Ihr Gehalt wie üblich weiter auszuzahlen, es sei denn, dass in einem persönlichen Arbeitsvertrag oder in den Tarifverträgen (CAO) andere Vereinbarungen getroffen wurden. Ihr Arbeitgeber hat das Recht, Urlaub in Notsituationen (innerhalb bestimmter Grenzen) als gewöhnliche Urlaubstage zu betrachten. Sie müssen damit wohl ausdrücklich einverstanden sein. Bei Urlaub in Notsituationen geht es immer um eine begrenzte Zeit, um einige Stunden oder höchstens um einige Tage. Das Gesetz definiert es als einen ‘nach Ermessen zu berechnenden Zeitraum’. Manchmal sind ein paar Stunden ausreichend, in anderen Fällen werden Sie sich einige Tage freinehmen müssen.
Unbezahlter Erziehungsurlaub
Wenn Sie nach der Entbindung zeitlich weniger arbeiten möchten, können Sie Ihr Recht auf Erziehungsurlaub geltend machen. Dies ist eine zeitliche, unbezahlte Form von Urlaub, die zur Erziehung und Versorgung Ihres Kindes bestimmt ist. Der bestehende Arbeitsvertrag bleibt während des Erziehungsurlaubs in Kraft. Um Erziehungsurlaub zu bekommen, müssen Sie mindestens ein Jahr bei Ihrem jetzigen Arbeitgeber beschäftigt sein. Sowohl Sie als Ihr Partner können Erziehungsurlaub nehmen. Dies ist unabhängig von der Stundenanzahl, die Sie arbeiten. Sie können für jedes Kind unter acht Jahren ein Mal Erziehungsurlaub nehmen. Wieviel Urlaubszeit Sie wöchentlich nehmen können, ist von der Stundenanzahl abhängig, die Sie arbeiten. Sie haben Anspruch auf höchstens dreizehn Mal die Anzahl Ihrer wöchentlichen Arbeitsstunden. Der Urlaub dauert maximal 6 Monate. Ein Beispiel. Wenn Sie 24 Stunden pro Woche erwerbstätig sind, dann haben Sie somit Anspruch auf maximal 13 x 24 Stunden = 312 Stunden Erziehungsurlaub. Dies bedeutet standardmäßig, dass Sie sechs Monate lang zwölf Stunden Urlaub pro Woche nehmen können. Wenn Sie den Erziehungsurlaub anders einteilen möchten, z.B. mehr oder weniger Urlaubsstunden pro Woche über einen längeren Zeitraum, dann muss der Arbeitgeber dem zustimmen.
Erziehungsurlaub darf für Kinder bis zu deren achten Lebensjahr genommen werden. Für jedes Kind unter 8 Jahren können Sie einmaligen Erziehungsurlaub nehmen. Das Urlaubsrecht ist an die Geburt gebunden oder im Falle einer Adoption an den Zeitpunkt, wann dieses Kind in die Familie kommt. Haben Sie Zwillinge oder Mehrlinge, können Sie für jedes Kind Erziehungsurlaub geltend machen. Selbiges gilt, wenn Sie mit einem Mal die Versorgung einer Anzahl Kinder gleichzeitig übernehmen. Sie können den Urlaub nehmen, solange das Kind das achte Lebensjahr noch nicht erreicht hat. Sie können bei Ihrem Arbeitgeber zusätzliche Urlaubsstunden pro Woche beantragen. Beispielsweise soviel Urlaub pro Woche, dass Sie aber noch einen Tag oder einen halben Tag pro Woche arbeiten müssen. Wenn Ihr Arbeitgeber dem zustimmt, könne Sie selbst Ganzzeiturlaub nehmen. Bei einer Arbeitswoche von 32 Stunden und insgesamt 416 Urlaubsstunden können Sie 13 Wochen Ganzzeiturlaub nehmen (416 geteilt durch 32).
Prinzipiell können Sie selbst bestimmen, an welchen Tagen Sie frei nehmen, Wenn der Arbeitgeber “wichtige Gründe” anführt, um die angegebenen Zeiten für ungültig zu erklären, muss in gemeinsamer Absprache eine Alternative gesucht werden. Der Urlaub muss immer an einem Stück und ohne Unterbrechung genommen werden.
Bezahlte Unterbrechung der Berufslaufbahn
Es ist möglich, auf Zeit Ihre Berufslaufbahn mit finanzieller Unterstützung zu unterbrechen, wenn Sie mindestens ein Jahr bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt sind.
An die Finanzierung sind drei Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen den Urlaub für Erziehungsaufgaben oder ein Studium
benutzen; - Ihr Arbeitgeber muss dem Urlaub zustimmen. Manchmal ist dies
bereits gesetzlich geregelt, wie z.B. im Fall von Erziehungsurlaub; - Der Urlaub dauert mindestens zwei Monate und beträgt mindestens
die Hälfte Ihrer normalen Arbeitsdauer. Während Ihrer Urlaubszeit
muss der Arbeitgeber an Ihrem Arbeitsplatz eine Person, die
Leistungen bezieht, einen Behinderten oder einen Wiedereinsteiger
beschäftigen.
Es gibt keine gesetzliche Einschränkung für die Anzahl an Malen, die Sie für die finanzielle Unterstützung bei Unterbrechung Ihres beruflichen Werdegangs in Betracht kommen können. Sobald sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einig sind, kann derArbeitnehmer die Beiträge beantragen. Er muss nur während der aufeinander folgenden Finanzierungen immer mindestens ein Jahr gearbeitet haben. Wenn Sie allen Anforderungen Genüge leisten, erhalten Sie für die Zeit von maximal achtzehn Monaten einen Beitrag. Die finanzielle Unterstützung kann bis zu € 443,80 monatlich betragen.
Urlaub bei unheilbarer Krankheit von Angehörigen
Wenn jemand in Ihrer näheren Umgebung unheilbar krank ist, können Sie sich für eine kurze Zeit freistellen lassen, um dem Patient beizustehen. Diese Sonderform des Urlaubs zur Sterbebegleitung nennt man Urlaub bei unheilbarer Krankheit von Angehörigen. Sie erhalten vom Staat für die Dauer Ihres Urlaubs eine monatliche finanzielle Unterstützung. Der Beitrag beläuft sich auf maximal € 443,80 brutto pro Monat. Für jede genommene Urlaubsstunde zahlt der Staat € 11,68. Wichtig ist, dass Sie und Ihr Arbeitgeber sich über den Urlaub einig sind. Die Tatsache, dass Sie Urlaub nehmen, hat keine Auswirkungen auf Ihre Position. Der Arbeitsvertrag bleibt wie gehabt bestehen.
Die an die Beiträge der Regierung bei dieser Form von Sonderurlaub geknüpften Bedingungen sind folgende:
- Ihr Arbeitgeber stimmt dem zu, dass Sie Urlaub bei unheilbarer
Krankheit eines Angehörigen nehmen. - Sie verwenden Ihren Urlaub, um Ihrem Partner, Kind, einem
Familienmitglied, einem Freund / einer Freundin in dessen bzw.
deren letzten Lebensphase beizustehen. Der Patient muss nicht
zu Hause versorgt werden. Sie können somit auch diesen
Sonderurlaub zur Unterstützung einer Person nehmen, die in
einem Krankenhaus oder in einer Einrichtung gepflegt wird. - Ihr Urlaub bei unheilbarer Krankheit eines Angehörigen beträgt
mindestens die Hälfte Ihrer normalen Arbeitswoche. Sollten Sie
gewöhnlich 38 Stunden arbeiten, nehmen Sie demzufolge
mindestens 19 Urlaubsstunden pro Woche. - Ihr Sonderurlaub muss mindestens einen Monat dauern. Die
Beiträge des Staates erhalten Sie über einen Zeitraum von maximal
18 Monaten.
Recht auf Teilzeiturlaub
Dem Gesetz über die Angleichung der Arbeitsdauer zufolge haben Sie das Recht, mehr oder weniger zu arbeiten. Sie können dies somit bei Ihrem Arbeitgeber beantragen, wenn Sie länger als ein Jahr bei diesem beschäftigt sind. Grundsätzlich muss der Arbeitgeber Ihrem Antrag,entweder mehr oder weniger arbeiten zu gehen, zustimmen. Nur wenn das Unternehmen dadurch in ernsthafte Schwierigkeiten gerät, kann er Ihren Antag zurückweisen. Außer wenn Sie in einem Unternehmen arbeiten, das weniger als zehn Mitarbeiter beschäftigt, dann gilt diese Regelung nicht. Es macht keinen Unterschied, wieviele Stunden Sie mehr oder weniger arbeiten möchten. Schicken Sie diesen Antrag mindestens vier Monate vor dem Einführungsdatum an Ihren Arbeitgeber.
. Allgemeines Kindergeld
Beim Kindergeld gilt im Prinzip die Regel des Arbeitslandes, d.h., dass das Land, in dem der Grenzarbeiter erwerbstätig ist, vorrangig das Kindergeld auszahlen muss. Falls Ihr Partner ebenfalls erwerbstätig ist, kann ein ‘Zusammentreffen’ von deutschem und niederländischen Kindergeld stattfinden. Um festzusetzen, welcher Mitgliedsstaat wieviel Kindergeld zahlen muss, findet eine ‘Untersuchung über das Zusammentreffen’ statt. Beim Kindergeld gilt somit die Regel des Arbeitslandes. Das bedeutet, dass Sie Anspruch auf das (niederigere) niederländische Kindergeld haben. Weil das deutsche Kindergeld höher als das niederländische ist, besteht aufgrund der europäischen Koordinationsverordnung 1408/71 ein Anrecht auf das ergänzende deutsche Kindergeld. Es wird fast immer auf den aufgestockten höchsten Kindergeldsatz ausgezahlt.
Arbeitet Ihr Partner in Deutschland, besteht ein Vorrecht auf deutsches Kindergeld. Wenn das deutsche Kindergeld niedriger als das niederländische sein sollte, was meistens nicht der Fall ist, soll eine Zulage von den Niederlanden aus gezahlt werden können.
Es können sich folgende Grenzsituationen ergeben.
Grenzarbeiter | Partner (1) | Kindergeld |
steht in einem Arbeitsverhältnis (NL) | arbeitet nicht | niederländisches Kindergeld mit deutschem Ergänzungsbetrag |
steht in einem Arbeitsverhältnis (NL) | steht in einem deutschen Arbeitsverhältnis | komplettes deutsches Kindergeld |
steht in einem Arbeitsverhältnis (NL) | Arbeitslosenunterstützung in Deutschland | komplettes deutsches Kindergeld |
steht in einem Arbeitsverhältnis (NL) | arbeitet als ‘geringfügig Beschäftigter’ (D) | niederländisches Kindergeld plus deutscher Ergänzungsbetrag |
steht in einem Arbeitsverhältnis (NL) | Leistungszahlung bei Erwerbsunfähigkeit (deutsche Rente) | niederländisches Kindergeld plus deutscher Ergänzungsbetrag |
steht in einem Arbeitsverhältnis (NL) | arbeitet als Selbstständiger | niederländisches Kindergeld plus deutscher Ergänzungsbetrag |
steht in einem Arbeitsverhältnis (NL) | steht in einem Arbeitsverhältnis in den Niederlanden | niederländisches Kindergeld plus deutscher Ergänzungsbetrag (2) |
steht in einem Arbeitsverhältnis (NL) | hat keinen Partner (allein erziehende Mutter) | niederländisches Kindergeld (3) |
Anmerkungen:
1. Das Recht auf niederländisches und deutsches Kindergeld gilt
auch für unverheiratete, zusammenwohnende Paare.
2. Es ist vorerst noch unklar, ob in dem Fall, wo beide Elternteile
in den Niederlanden arbeiten, Anspruch auf ergänzendes deutsches
Kindergeld besteht.
3. Der Grenzarbeiter (z.B. die allein erziehende Mutter) hat keinen
Anspruch auf ergänzendes Kindergeld. Möglicherweise hat das
andere Elternteil, wenn es in Deutschland sozialversichert ist, ein
Anrecht auf den deutschen Ergänzungsbetrag.
Anträge und Auszahlung von Kindergeld
Sie müssen ihr niederländisches Kindergeld bei der Sozialversicherungskasse im dafür zuständigen Bezirk, in dem Ihr niederländischer Arbeitgeber seinen Sitz hat, beantragen. Die Sozialversicherungskasse verfügt über deutschsprachige Antragsformulare sowie über eine deutschsprachige Broschüre das niederländische Kindergeld betreffend. Die Sozialversicherungskasse wird im Zusammenhang mit einem möglichen Recht auf deutsches Kindergeld eine so genannte ‘Untersuchung über das Zusammentreffen’ über das Büro für deutsche Angelegenheiten durchführen lassen. Änderungen zur persönlichen oder familiären Situation muss der Grenzarbeiter unverzüglich der Sozialversicherungskasse melden.
Das niederländische Kindergeld wird vierteljährlich ausgezahlt, das deutsche Kindergeld hingegen monatlich. Wenn Sie z.B. zum 15. Februar eine Stelle antreten und Anspruch auf niederländisches Kindergeld haben, dann haben Sie prinzipiell erst ab 1. April Anspruch auf das besagte niederländische Kindergeld. In diesem Fall wird Deutschland dann ab 1. April (Beginn des zweiten Quartals) den Ergänzungsbetrag zahlen. Wenn Ihr Arbeitsverhältnis z.B. zum 15. Mai endet, wird die niederländische Kindergeldauszahlung bis zum 1. Juli (dem Ende des zweiten Quartals) fortgesetzt werden.
Die Betragshöhe des niederländischen Kindergelds
Das niederländische Kindergeld für Kinder, die nach dem 1. Januar geboren wurden, beträgt:
0 bis 6 Jahre | € 360,11 pro Quartal |
6-12 Jahre | € 437,27 pro Quartal |
12-18 Jahre | € 514,44 pro Quartal |
Ab dem 18. Lebensjahr besteht kein Anspruch mehr auf Kindergeld, sondern auf eine Studienbeihilfe. Für Kinder, die vor dem 1. Januar 1995 geboren wurden, gelten höhere Beträge. Das Kindergeld ist u.a. auch abhängig von der Anzahl Kinder pro Familie. In bestimmten Fällen können Sie Anspruch auf eine steuerliche Kinderermäßigung haben.
Studienfinanzierung
Eine in Deutschland lebende Familie, bei der einer der beiden Elternteile als Grenzarbeiter in den Niederlanden erwerbstätig ist, hat prinzipiell Anspruch auf die niederländische Studienfinanzierung für ihre studierenden Kinder (die älter als 18 Jahre sind). Dies gilt auch, wenn beide Eltern deutsche Staatsbürger sind. Als Bedingung gilt, dass das betreffende Kind an einer niederländischen oder deutschen (Fach)hochschule oder Universität studiert. Unter einer deutschen Hochschule versteht man eine in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen oder Bremen gelegene höhere Bildungsanstalt. Ein Zusammentreffen oder eine Kumulation von deutscher mit niederländischer Studienfinanzierung ist somit möglich. Für den Fall, dass ein Elternteil als Grenzarbeiter erwerbstätig ist und das andere Elternteil nicht arbeitet bzw. in Deutschland arbeitet, besteht für die studierenden Kinder ab dem 18. Lebensjahr ein Anrecht auf das komplette deutsche Kindergeld und die niederländische Studienfinanzierung.
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Wordt vervolgd in de volgende Juridische Nieuwsbrief Duitsland. Op onze website zal deze handleiding successievelijk worden samengevat. Meer informatie: klik hier