Wohnen in Deutschland & Arbeiten in den Niederlanden
Veel Nederlandse bedrijven nemen Duitse medewerkers in dienst. Deze blijven over het algemeen in Duitsland wonen en hebben talloze vragen over het Nederlandse sociale-, fiscale- en arbeidsrechtelijke stelsel.
Ger Essers, Euroconsulent bij de FNV geeft antwoord op deze vragen. Een ideale handleiding voor elke Nederlandse ondernemer met (of op zoek naar) Duits personeel.
Deze handleiding is in de Duitse taal opgesteld, zodat deze ook aan de Duitse medewerker kan worden overhandigd.
In deze nieuwsbrief de delen 3. en 4.
3. Steuerzahlungen von Grenzarbeitern (geldt dus in beperkte mate voor internationale vrachtwagenchauffeurs, zie hierboven bij punt 2)
Allgemeines
Als Grenzarbeiter sind Sie für das Gehalt steuerpflichtig, das Sie bei Ihrem niederländischen Arbeitgeber im Arbeitsland (Niederlande) beziehen. In Deutschland müssen Sie meistens noch eine Steuererklärung für Ihr gesamtes Einkommen (weltweit) abgeben (deutsches Einkommen + niederländisches Gehalt). Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, wird Deutschland eine Steuersenkung für jenen Teil Ihres Einkommens anwenden, der bereits in den Niederlanden besteuert wird (Freistellung der in den Niederlanden gezahlten Steuern unter Wahrung des sogenannten ‘Progressionsvorbehaltes’).
Sie können die steuerliche Behandlung so wählen, als würden Sie in den Niederlanden wohnen. Sollten Sie sich dafür entscheiden, sind sie ‘unbeschränkt steuerpflichtig’ und haben Anspruch auf dieselben Steuerermäßigungen wie die Einwohner der Niederlanden. Die zwei wichtigsten Senkungen für Arbeitnehmer sind die allgemeine Steuerermäßigung (€ 1.567 pro Jahr) und die Arbeitsermäßigung (€ 920 pro Jahr).
Wenn Ihr Partner (mit dem Sie verheiratet sind oder auch nicht bzw. von welchem Sie getrennt leben) kein oder nur ein sehr geringes Einkommen (von weniger als € 4500 pro Jahr) bezieht, dann hat dieser ein Anrecht auf die Auszahlung der sogenannten Steuerermäßigung (maximal € 1.576 pro Jahr). Dies setzt jedoch voraus, dass beide sich dazu entscheiden müssen, als Einwohner der Niederlanden behandelt zu werden. Diese allgemeine Steuerermäßigung wird monatlich von der niederländischen Finanzverwaltung Ausland in Heerlen an Ihren Partner ausgezahlt.
Neben der Steurermäßigung können Sie auch den Steuerabzug für Kinderbetreuung, außergewöhnliche Aufwendungen, Anreise zwischen Wohnort und Arbeitsstätte (ausschließlich öffentliche Verkehrsmittel) und den Unterschied zwischen den bezahlten Hypothekenzinsen abzüglich des Mietwertes Ihrer deutschen Wohnung in Anspruch nehmen.
In den Niederlanden wird keine Kirchensteuer und auch kein Solidaritätsbeitrag gezahlt. Überstunden, Schichtarbeit, Sonntagsarbeit usw. werden vollständig besteuert. Die Beiträge für die Rentenversicherung und sogenannte vermögenswirksame Leistungen können Sie komplett von der Lohnsteuer abziehen. Die Lohnsteuer wird in Verbindung mit den Beiträgen zur Einwohnerversicherung erhoben.
Steuervorteile für hochqualifizierte deutsche Arbeitnehmer bei sonstiger Stellenknappheit
Interessant ist die steuerlich sehr günstige 30 %-Regelung, die für höher qualifizierte deutsche Arbeitnehmer mit Berufserfahrung gilt, welche Arbeitsplätze in den Niederlanden einnehmen, für die niederländische Arbeitgeber keine niederländischen Arbeitnehmer aufgrund einer Stellenknappheit auf dem niederländischen Arbeitsmarkt finden können. Diese Regelung gilt für maximal 10 Jahre.
Steuer- und Beitragsprozentsätze für die Einwohnerversicherungen (Volksverzekeringen) (sogenannte Gehaltsbelastung für 2001)
ab € 0 bis € 14.870 | 29,40 % Einwohnerversicherungen zuzüglich 2,95 % Steuern |
ab € 14.870 bis € 27.009 | 29,40 % Einwohnerversicherungen zuzüglich 8,20 % Steuern |
ab € 27.009 bis € 46.309 | 42 % Steuern |
Bei einem Einkommen über € 46.309 | 52 % Steuern |
Die allgemeine Ermäßigung für diese Steuern beträgt € 1.576 pro Jahr. Die Arbeitsermäßigung für diese Steuerabgaben beträgt € 920 pro Jahr. Es gibt auch noch andere Steuerermäßigungen. So haben alleinerziehende Väter bzw. Mütter und Familien mit einem Niedrigeinkommen Anrecht auf zusätzliche Steuerermäßigungen (Kinderermäßigung, Ermäßigung für alleinerziehende Elternteile u.s.w).
Beispiel für Steuer- und Beitragserhebungen
Zu versteuerndes Einkommen pro JahrAbzüglich Lohnsteuer: 2,95% von € 14.870 8,20 % von € 25.000 – € 14.870 29,40 % von € 25.000Abzüglich Beitragserhebung:
Zuzüglich allgemeiner Steuerermäßigung: Zuzüglich Arbeitsermäßigung: Nettoeinkommen pro Jahr |
€ 25.000 € 1.269
€ 7.350 € 1.576 € 920 € 18.870 |
Besteuerung von niederländischen Renten und Firmenrenten, die in Deutschland ausgezahlt werden.
Die gesetzlichen niederländischen Leistungen wie Krankengeld, Leistungen bei Erwerbsunfähigkeit (WAO/EU-Renten), AOW/Alters- und Hinterbliebenenrenten (AOW und Anw) werden in den Niederlanden besteuert. Firmenrenten und Frühpensionen werden in Deutschland besteuert.
4. Niederländisches Arbeitsrecht (Tarifverträge, kurz CAOs), (m.b.t. een juridische ontslagprocedure, zie hierboven bij punt 4)
Allgemeines
Sind Sie als Grenzarbeiter bei einem niederländischen Arbeitgeber tätig, dann gilt niederländisches Arbeitsrecht und der niederländische Tarifvertrag (CAO). Es existieren in den Niederlanden ca. 850 Tarifverträge. Dazu zählen CAOs für Unternehmen und Unternehmensbranchen. Als EU-Mitglied benötigen Sie keine Arbeitserlaubnis. Das niederländische Arbeitsrecht unterscheidet sich in einigen Punkten von dem deutschen.
Die wichtigsten Unterschiede in Vergleich zum deutschen Arbeitsrecht sind folgende:
- Das niederländische Arbeitsrecht macht keinen Unterschied
zwischen Arbeitern und Angestellten. Es gibt kaum eigene
Tarifverträge für Angestellte. - In den Niederlanden existiert für jeden Arbeitnehmer ein gesetzlicher
Mindestlohn. Dieser beträgt für Personen ab dem 23. Lebensjahr brutto
€ 1155 pro Monat (netto € 1030) bei einer 38-Stunden Woche. Das
gesetzlich festgesetzte Urlaubsgeld beträgt 8% des Jahresgehalts. Dieses
wird im Monat Mai ausgezahlt. Für einige Unternehmensbranchen
(Baugewerbe) gilt eine andere Regelung in Bezug auf das Urlaubsgeld. - Alle Tarifverträge (pro Unternehmen oder Unternehmensbranche) wurden
als allgemein verbindlich erklärt. In diesen CAOs wird neben den
Arbeitsbedingungen (Gehalt, Arbeitszeit, usw.) ebenfalls ein sehr
umfangreiches Paket zur zusätzlichen sozialen Sicherheit (Zusatzversorgung)
geregelt. - Im Krankheitsfall haben Sie Anspruch auf Lohnfortzahlung. Diese
Lohnfortzahlung seitens Ihres Arbeitgebers beträgt mindestens 70% Ihres
Lohnes (über maximal 52 Wochen). In den meisten CAOs wurde festgesetzt,
dass 90 oder häufig auch 100% des Lohns ausbezahlt werden. Ausschließlich
Zeitarbeitskräfte, schwangere Frauen und Organspender haben ein Anrecht
auf Krankengeld. - Die gesetzlich geregelte Anzahl an bezahlten Urlaubstagen pro Jahr beträgt:
4 x die Anzahl an Tagen, die Sie pro Woche arbeiten. Im Krankheitsfall können
Sie höchstens 6 Monate Urlaubstage geltend machen. In sehr vielen
Tarifverträgen wurden zusätzliche Vereinbarungen zu Urlaubstagen getroffen. - Es gibt in den Niederlanden nur 7 gesetzliche Feiertage (Königinnentag am
30. April, erster und zweiter Weihnachtstag, Ostermontag und Pfingstmontag
und Christi Himmelfahrt). - Sie können nicht ohne die vorherige Zustimmung des Direktors des Arbeitsamtes
gekündigt werden oder bei der Kündigung des Arbeitsvertrages durch den
Amtsrichter (Kantonrechter). - Es gibt in den Niederlanden keine eigenen Arbeits- respektive Sozialgerichte.
Arbeitsrechtliche Fragen und solche zur sozialen Sicherheit werden von
Amtsgerichten behandelt. - Geringfügige Arbeit gibt es nicht, man ist jederzeit sozialversichert. Zeitarbeit
ist ein gewöhnliches Phänomen.
Was wird alles in niederländischen Tarifverträgen (CAOs) festgesetzt?
- Der individuelle Arbeitsvertrag (Modell)
- Vereinbarungen zu Arbeitsverträgen auf Zeit
- Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber
- Nebeneinkünfte und Konkurrenzklauseln
- Krankmeldung und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
- Entlohnung, Lohnskalas/nach Aufteilung in Funktionen,
Auszahlung zum Jahresende - Auszahlungen im Todesfall und bei Dienstjubiläum
- Beendigung des Arbeitsvertrages und Kündigungsfristen
- Reisekostenentschädigungen, Überstundenzulage
- Arbeitsdauer, Arbeitszeiten, Überstunden
- Urlaubs- und Urlaubszeitenregelungen
- Regelungen zur Kinderbetreuung und Entschädigungen
- Ausbildung und Konzepte des beruflichen Werdegangs
- Zusatzzahlungen bei Erwerbsunfähigkeit
- Frühruhestand, Regelungen zur Altersrente
- Gewerkschaftsgenehmigungen und Mitbestimmungsrechte
Der einzelne Arbeitsvertrag
Wenn Sie in den Niederlanden arbeiten, gilt niederländisches Arbeitsrecht und die anzuwendenden Tarifverträge (CAOs). Wichtig ist der einzelne Arbeitsvertrag. Beim Abschluss eines Arbeitsvertrages ist eine Anzahl Dinge zu beachten, beispielsweise Form und Dauer des Arbeitsvertrages (befristet oder unbefristet), Probezeit, Zeitarbeitsvertrag usw. … .
Informationspflicht des Arbeitgebers
Ein mündlicher Arbeitsvertrag ist im Prinzip gültig, führt jedoch oft zu Konflikten darüber, was genau zu den Arbeitsbedingungen vereinbart wurde. Ihr Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, Sie binnen eines Monats nach Beginn des Arbeitsverhältnisses schriftlich über folgendeAngaben zu unterrichten:
Name und Wohnort von Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Funktion des Arbeitnehmers oder Art der ausgeübten Tätigkeit
Angabe des Ortes bzw. der Orte, an denen die Tätigkeiten verrichtet werden;
Anzahl der Urlaubstage und Berechnung des Anspruchs auf Urlaubstage;
Kündigungsfrist;
Gehaltshöhe und Zeitpunkt der Auszahlung;
Arbeitszeiten pro Tag/Dienst oder Woche;
Beteiligung an einer Ruhestandsregelung;
Der (ggf. anzuwendende) Tarifvertrag;
Bei einem befristeten Vertrag Angabe der Vertragsdauer.
Wenn diese Daten bereits in einen Arbeitsvertrag aufgenommen wurden, kann auf eine getrennte Angabe verzichtet werden. In den meisten Tarifverträgen wurde festgesetzt, dass Sie Anspruch auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag haben.
Regelung zur Probezeit
Eine Probezeit muss stets vorab schriftlich festgesetzt werden. Wenn Sie über einen Arbeitsvertrag von zwei Jahren und mehr verfügen, dann kann die Probezeit höchstens zwei Monate betragen. Ist Ihr Arbeitsvertrag kürzer als zwei Jahre, dann kann die Probezeit höchstens einen Monat betragen. Nur wenn der Tarifvertrag es zulässt, ist in einem solchen Fall eine Probezeit von zwei Monaten möglich.
Während der Probezeit können sowohl Sie selbst als auch der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag fristlos kündigen. Selbstverständlich können Sie nicht wegen Schwangerschaft, Gründen des Familienstands, der Staatszugehörigkeit u.a. gekündigt werden. Wenn Sie die Funktion, für welche Sie innerhalb des Unternehmens eingestellt wurden, bereits mehr als zwei Monate ausgeübt haben (z.B. als Zeitarbeitskraft oder über einen befristeten Vertrag), dann ist keine Probezeit mehr möglich. Ihr Arbeitgeber hat Sie dann bereits beurteilen können. Eine zu lange und mündlich vereinbarte Probezeit oder eine unrechtmäßig vereinbarte Probezeit ist immer als ungültig (nichtig) zu betrachten.
Regelungen zur befristeten Arbeit
Der Unterschied zwischen einem befristeten und einem unbefristeten Arbeitsvertrag besteht darin, dass Ihr befristeter Vertrag (meistens) von selbst ausläuft. Folglich ist keine Genehmigung einer Kündigungsfrist nötig. Bei einem befristeten Vertrag kann die Probezeit auch kürzer sein.
Bei befristeten Arbeitsverträgen gilt das sogenannte ‘Kettensystem’. Das beinhaltet, dass Sie mehr oder weniger automatisch unbefristet beschäftigt werden, wenn Sie mehr als drei befristete Verträge gehabt haben. Erhalten Sie einen vierten Vertrag, dann sind Sie von dem Moment ab fest angestellt. Es spielt dabei keine Rolle, wie lang der erste, zweite und dritte Vertrag dauerte.
Befristete Verträge müssen nicht aneinander anschließen. Dazwischen kann ein Zeitraum liegen, in dem Sie nicht erwerbstätig sind oder Sie für einen anderen Arbeitgeber tätig gewesen sind. Die Unterbrechung darf jedoch nicht mehr als drei Monate betragen. Ist dies dennoch der Fall, dann bilden diese Arbeitsverträge zusammen ein ‘Glied’ in einer Kette. Wenn Sie mehr als drei Monate nicht für Ihren Arbeitgeber tätig sind, wird der neue befristete Arbeitsvertrag als Ihr ‘erster’ Vertrag betrachtet und man wird erneut den Anforderungen entsprechen müssen.
Sie treten automatisch in ein festes Arbeitsverhältnis ab dem Zeitpunkt ein, dass Sie länger als drei Jahre (z.B. über einen befristeten Arbeitsvertrag) bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt waren. Dennoch ist es möglich, einen befristeten Arbeitsvertrag von drei Jahren einmalig um einen Zeitraum von drei Monaten zu verlängern, wenn von einem auslaufenden Projekt oder dergleichen die Rede ist.
In einigen Tarifverträgen können abweichende Bestimmungen stehen. Beispielsweise dass ein befristeter Vertrag ausschließlich in bestimmten Situationen verlängert werden kann (z.B. durch ein Projekt oder die Vertretung eines erkrankten Kollegen. In Ihrem CAO kann auch stehen, dass Ihr befristeter Vertrag nicht länger als eine bestimmte Zeit gültig ist, z.B. maximal für ein Jahr. Eine Mindestdauer wird meistens nicht genannt. Es ist ebenfalls möglich, dass in Ihrem CAO steht, dass Sie gerade Anspruch auf einen Festvertrag nach Ihrem vierten unbefristeten Vertrag haben, oder dass Sie nicht nach drei Jahren bei Ihrem Arbeitgeber fest angestellt werden, sondern erst nach vier Jahren.
Beispiel eines unbefristeten Arbeitsvertrages (Muster):
Die Unterzeichner:
Herr…………………………………….. und Frau……………………………………
aus……………………………………….. aus……………………………………..
nachstehend “der Arbeitgeber” genannt geboren, den…………………19….
nachstehend “der Arbeitnehmer” genannt
treffen folgende Vereinbarung:
Artikel 1.
Der Arbeitnehmer nimmt zum …………………………….. 19…. eine Beschäftigung beim Arbeitgeber als ………………………………………………………………. (Bezeichnung der Funktion, Beschreibung der Arbeit oder Aufgabe und des Zuständigkeitsbereiches) auf.
Artikel 2.
Der Arbeitsvertrag wird auf unbefristete Zeit abgeschlossen, unter der Bedingung, dass das Beschäftigungsverhältnis in jedem Fall ohne eine dazu erforderliche Kündigung bei Erreichen des von der AOW* berechtigten Altersgrenze des Arbeitnehmers
* AOW- gesetzliche Altersrentenversicherung in den Niederlanden
Artikel 3.
Für den Arbeitsvertrag ist der derzeit geltende Tarifvertrag für……….. anzuwenden.
Artikel 4.
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, jeweils alle von dem Arbeitgeber oder in seinem Namen zu übertragenen zumutbaren Tätigkeiten von … Uhr morgens bis …. Uhr abends auszuüben.
Artikel 5.
Der Arbeitnehmer erhält ein Bruttogehalt in Höhe von HFL……………… pro Monat,, unbeschadet der gesetzlichen oder periodischen Erhöhungen. Das Urlaubsgeld beträgt ……………….% pro Jahr vom Jahresgehalt. Ein Anspruch auf Urlaubsgeld wird proportional zur Dauer des Arbeitsverhältnisses im Zeitraum vom 1. Juli bis einschließlich 30. Juni erworben.
Artikel 6.
Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf …………. Urlaubstage pro Kalenderjahr. Besagter Urlaubsanspruch wird proportional zur Dauer des Arbeitsverhältnisses während des Kalenderjahres erworben.
Artikel 7.
Vereinbarungen zu z.B.:
Probezeiten…………………………………………………..
Kündigungsfristen………………………………………..
Orten, an denen die Arbeit verrichtet wird…………..
Der Vertrag wurde in ……………………am ……………… 19………… erstellt.
Unterschrift des Arbeitgebers Unterschrift des Arbeitnehmers
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Wordt vervolgd in de volgende Juridische Nieuwsbrief Duitsland. Op onze website zal deze handleiding successievelijk worden samengevat.
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