Overzicht Steuerreform 2004

Overzicht Steuerreform 2004

Steuerreform 2004: im Überblick

bis 31.12.2003

ab 1.1.2004

Spitzensteuersatz

48 %

45 %

Eingangssteuersatz

19,9 %

16 %

Grundfreibetrag

7.235 €

7.664 €

Sparerfreibetrag: Verheiratete x 2

1.550 €

1.370 €

Wegfall Haushaltsfreibetrag

ja

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

1.308 €

Sonderausgabenabzug für Lebensversicherung

100%

88 %

eigene Einkünfte für Kinder in Ausbildung

7.188 €

7.644 €

Einkommensgrenze für Unterhaltsfreibetrag

7.188 €

7.644 €

Arbeitnehmer
Arbeitnehmerfreibetrag

1.044 €

920 €

Entfernungspauschale Fahrten Wohnung / Arbeitsstätte je Entfernungskilometer

10 km á 0,36 €, weitere á 0,40 €, max. 5.112 €

0,30 €, max. 4.500 €

Freigrenze für Sachbezüge (Sachbezugsfreigrenze)

50 €

44 €

Freibetrag für Belegschaftsrabatt (Personalrabatt)

1.224 €

1.080 €

Heirats- und Geburtsbeihilfen

358 €

315 €

Vermögensbeteiligungen

154 €

135 €

Freibetrag für Übergangsgelder im öffentlichen Dienst

12.271 €

10.800 €

Wegfall der Steuerbefreiuung für Arbeitgeberzuschüsse für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb

ja

Freibetrag bei Abfindungen

8.181 €

7.200 €

– wenn über 50 Jahre und länger als 15 Jahre beschäftigt

10.226 €

9.000 €

– wenn über 55 Jahre und länger als 20 Jahre beschäftigt

12.271 €

11.000 €

Gewerbetreibende – Selbständige
Steuervorteil bei Betriebsaufgabe und Betriebsveräußerung

halber Steuersatz

56% des Tarifs

Freibetrag für Veräusserungsgewinne

51.200 €

45.000 €

Abschmelzungsgrenze für Veräusserungsgewinne

154.000 €

136.000 €

Begrenzung für Bewirtungskosten

80%

70%

Begrenzung für betriebliche Geschenke

40 €

35 €

Wegfall der Halbjahresregelung AFA

ja

Verlustausgleich mit anderen Einkunftsarten

begrenzt möglich

nein

Mindeststeuer bei Verlustnutzung (ab 1 Mio €)

ja

Eigenheimer – Vermieter
Eigenheimzulage: Neubauten p.a.

2.556 €

1.250 €

Eigenheimzulage: Altbauten p.a.

1.278 €

1.250 €

Eigenheimzulage: Kinderzulage je Kind p.a.

767 €

800 €

Eigenheimzulage: Einkommensgrenze 2 Jahre ledig

81.807 €

70.000 €

Eigenheimzulage: Einkommensgrenze 2 Jahre verheiratet

163.614 €

140.000 €

Eigenheimzulage: Erhöhung Einkommensgrenze je Kind

30.678 €

30.000 €

Eigenheimzulage: Basis der Einkommensgrenze

Gesamtbetrag der Einkünfte

Summe der positiven Einkünfte

Wohnungsbauprämie

10 %

8,8 %

Mietgrenze: verbilligt überlassene Wohnung an Angehörige

50%

56%

AfA für selbstgenutzte Baudenkmäler

10 x 10%

10 x 9%

AfA für vermietete Baudenkmäler

10 x 10%

8 x 9%, 4 x 7%

degressive AfA-Sätze im Mietwohnungsbau

4 Jahre: 7%
6 Jahre: 5%
6 Jahre: 2%
24 Jahre: 1,25%

10 Jahre: 4%
8 Jahre: 2,5%
32 Jahre: 1,25%