Mooier kun je bedrog bij voetbalwedstrijden (juridisch) niet meer samenvatten.
De Duitse Officier van Justitie heeft bij zijn persverklaring omtrent de manipulatie van voetbalwedstrijden een briljant stukje Duitse formuleringskunst laten zien. Enerzijds wordt de achtergrond geschetst en anderzijds vind je in deze schets subtiel en voor de leek niet herkenbaar alle bestanddelen van het delict (Tatbestandsvoraussetzungen) voor de tenlastelegging terug zonder dat het saai wordt.
Wij nemen u mee in de (taaltechnische) wereld van het Duitse strafrecht en leggen tegelijkertijd uit wanneer er sprake is van bedrog door een criminele bende .
De wettelijke bepaling die het delict (bedrijfsmatig) bedrog omschrijft (waarbij alle vet gedrukte kenmerken moeten zijn vervuld) luidt verkort weergegeven als volgt :
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1.
gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
…………..
(5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.
Lees nu de persverklaring van de Duitse officier van Justitie en let op de vet gedrukte woorden:
“Seit etwa einem Jahr wird unter Leitung der Schwerpunktstaats-Anwaltschaft für Wirtschaftskriminalität durch das KK 21 – Dienststelle zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität – des Polizeipräsidiums Bochum gegen eine international agierende Bande wegen des Verdachts der fortgesetzten gewerbsmäßigen Begehung von Betrugsstraftaten ermittelt.
Der Tätergruppierung wird zur Last gelegt, sich zumindest seit Beginn des Jahres 2009 zusammengeschlossen zu haben, um auf Sportler, Trainer, Schiedsrichter und Offizielle aus hochrangigen europäischen Fußballligen gegen unterschiedlich hohe Entgelte dahingehend einzuwirken, Ausgänge von Fußballspielen im Interesse der Täter zu beeinflussen.
Für den Fall der Bereitschaft zu Spielmanipulationen setzten die Führungspersonen auf verschiedenen Wegen hohe Bargeldbeträge auf entsprechende Spielausgänge bei europäischen und asiatischen Wettanbietern. In Unkenntnis der vorher verabredeten Manipulationen zahlten die jeweiligen Wettveranstalter neben dem Einsatz auch die betrügerisch erlangten Gewinnsummen an die Mitglieder der Bande aus. Auf diese Weise erlangte die Täterorganisation Wettgewinne in Höhe von mehreren Millionen Euro.
Im Zuge der bisherigen Ermittlungen wurden circa 200 Fußballspiele im In- und Ausland festgestellt, bei denen konkret der Verdacht besteht, dass es zu versuchten oder vollendeten Manipulations- und Betrugshandlungen gekommen ist.
Die Spiele teilen sich auf die betroffenen Länder unter anderem wie folgt auf:
Deutschland: 4 Spiele der 2. BL, 3 Spiele der 3. BL, 18 Spiele der Regionalligen,5 Spiele der Oberligen, 2 Spiele U 19 – Belgien: 17 Spiele der 2. Liga – Schweiz: 22 Spiele der 2. Liga und 6 Vorbereitungsspiele – Kroatien:14 Spiele der 1. Liga – Slowenien: 7 Spiele der 1. Liga – Türkei: 29 Spiele von der 1. Liga abwärts – Ungarn: 13 Spiele 1. Liga – Bosnien: 8 Spiele 1. Liga – Österreich:11 Spiele 1. und 2. Liga
Hinzu kommen mindestens 12 Spiele der Europa League und 3 Spiele der Champions League.
Darüber hinaus besteht der Verdacht, dass bei einem Länderspiel zur Qualifikation der U 21-Europameisterschaft manipulativ eingegriffen werden sollte.
Aufgrund der bisherigen Ermittlungs- und Durchsuchungsergebnisse ist anzunehmen, dass sich die Anzahl der tatsächlich durch die Täter beeinflussten Spiele weiter erhöhen wird. Das gleiche gilt für die Anzahl der bisher über 200 involvierten Tatverdächtigen. Aus ermittlungstaktischen Gründen werden zur Identität der beteiligten Personen sowie der betroffenen Mannschaften derzeit keine weiteren Auskünfte erteilt.
Am 19.11.2009 wurden auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bochum 15 Haftbefehle im Inland vollstreckt und mehr als 50 Durchsuchungs-Beschlüsse in Nordrhein-Westfalen, Baden -Württemberg, Bayern, Berlin, Niedersachsen, Schleswig Holstein, der Schweiz, Österreich und Großbritannien vollzogen. Zudem erfolgten zwei weitere Festnahmen in der Schweiz durch die dortigen Behörden. In Deutschland lagen die Schwerpunkte der Festnahmen in Berlin, Nürnberg und dem Ruhrgebiet.
Bei den durchgeführten Maßnahmen wurde umfangreiches Beweismaterial sichergestellt, das einer detaillierten Auswertung bedarf, die noch geraume Zeit in Anspruch nehmen wird. Daneben wurden Bargeld und Vermögenswerte in Höhe von mehr als einer Million Euro gesichert.
Die noch andauernden sport- und wettspezifisch äußerst komplizierten Ermittlungen wurden und werden durch die Disziplinarabteilung der Uefa in Nyon ständig unterstützt und begleitet.”
Meer weten over economische delicten of strafrechtelijke vervolging bij delicten in samenhang met een faillissement in Duitsland? Neem contact op met de heer Lars Wemmers.