Wohnen in Deutschland & Arbeiten in den Niederlanden
Veel Nederlandse bedrijven nemen Duitse medewerkers in dienst. Deze blijven over het algemeen in Duitsland wonen en hebben talloze vragen over het Nederlandse sociale-, fiscale- en arbeidsrechtelijke stelsel.
Ger Essers, Euroconsulent bij de FNV geeft antwoord op deze vragen. Een ideale handleiding voor elke Nederlandse ondernemer met (of op zoek naar) Duits personeel. Deze handleiding is in de Duitse taal opgesteld, zodat deze ook aan de Duitse medewerker kan worden overhandigd.
In deze nieuwsbrief de delen 1. en 2.
1.) Arbeitssuche & Anerkennung von Zeugnissen und Diplomen
Arbeitssuche
Sie können als Grenzarbeiter in die Niederlanden kommen, um dort zu arbeiten. Das bedeutet, dass Sie für einen niederländischen Arbeitgeber jeden Tag tätig sind und mindestens ein Mal pro Woche an Ihren Wohnort in Deutschland zurückkehren. Dazu benötigen Sie keine Arbeitserlaubnis.
Wenn Sie arbeitssuchend sind, können Sie die Dienstleistungen von EURES der niederländischen und deutschen Arbeitsämter in Anspruch nehmen. Sie können ebenfalls von niederländischen Zeitarbeitsunternehmen vermittelt werden. Als Arbeitssuchender haben Sie ein Anrecht auf Informationen und Beratung über Ihre Möglichkeiten auf dem niederländischen Arbeitsmarkt. Es sind auch vakante Stellen für Sie zugänglich, für welche niederländische Betriebe über die Grenzen ihres eigenen Landes hinaus werben.
Die Arbeitsämter und Gewerkschaften der Europäischen Union haben ein Netzwerk namens EURES eingerichtet. EURES – EURopean Employment Services – ist ein Netzwerk mit circa 500 spezialisierten EURES-Ratgebern. Über eine europäische Datenbank können Sie Informationen über die Lebens- und Arbeitsbedingungen u.a. in den Niederlanden beziehen. Die meisten EURES-Berater sind bei Arbeitsämtern beschäftigt, welche EURES-Berater vermitteln. Die EURES-Berater der Gewerkschaften (FNV, CNV und DGB) beraten Bürger, die als Grenzarbeiter tätig sind.
Wenn Sie eine Arbeitslosenunterstützung bezogen haben (z.B. Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe), können Sie 3 Monate bei Fortzahlung dieser Arbeitslosenunterstützung in die Niederlanden kommen, um dort Arbeit zu suchen. Zu diesem Zweck sollten Sie beim deutschen Arbeitsamt ein E-303-Formular beantragen. Dieses E-303-Formular müssen Sie danach beim niederländischen GAK einreichen, das dann Ihr deutsches Arbeitslosengeld auszahlen wird.
Wenn Sie eine Arbeit gefunden haben, können Sie ohne weiteres Ihren Wohnsitz in den Niederlanden nehmen. Dazu müssen Sie jedoch eine Aufenthaltsgenehmigung bei der niederländischen Ausländerpolizei beantragen.
Hochqualifizierte deutsche Arbeitnehmer ( auch Grenzarbeiter) können von einer äußerst günstigen Steuerregelung profitieren, der sogenannten 30-% Regelung, bei der 30% des Gehalts steuerfrei ausgezahlt werden können. Diese Steuerregelung gilt ausschließlich für höher qualifizierte deutsche Arbeitnehmer mit Berufserfahrung, welche Arbeitsplätze in den Niederlanden einnehmen, die nicht von niederländischen Arbeitnehmern besetzt werden können, da ein Mangel auf dem niederländischen Arbeitsmarkt vorliegt. Diese Regelung gilt maximal für 10 Jahre.
Zeugnisanerkennung
Die meisten Ämter / Berufe können Sie in den Niederlanden ohne irgendeine Form offizieller Anerkennung ausüben. Einige Berufe sind jedoch an Regelungen gebunden, beispielsweise einige Berufe aus dem Gesundheitswesen wie etwa der des Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Diätassistenten. Aber auch Stellen bei der Feuerwehr, als Architekt, Rechnungs- und Wirtschaftsprüfer, Stellen in der Arbeitshygiene, als Lehrer, Kraftfahrer im Berufstransport, Schiffs- und Kranmaschinist unterliegen Regelungen.
Um einen Beruf in den Niederlanden ausüben zu können, der bestimmten Regelungen unterliegt, müssen Sie oder Ihr Arbeitgeber einen Antrag bei dem betreffenden niederländischen Ministerium einreichen. Dies ist beispielsweise für den Rechnungs- und Wirtschaftsprüfer das Wirtschaftsministerium, für den Kraftfahrer im Berufstransport das Verkehrsministerium und für den Schiffs- und Kranmaschinisten das Arbeitsministerium. Über den Antrag muss binnen vier Monaten entschieden werden.
Was den ‘Vergleich’ und die ‘offizielle Anerkennung’ Ihrer deutschen Zeugnisse und Diplome auf Fachhochschul- und Universitätsniveau angeht, können Sie sich mit der Nuffic in Verbindung setzen. Hinsichtlich der Zeugnisse auf dem Niveau der weiterführenden Berufsfachschule (zuvor MBO und Auszubildendenwesens) können Sie Kontakt mit dem “Colo” (Zentrales Organ für das Auszubildendenwesen) aufnehmen. Diese werden Sie anschließend an das betreffende Ministerium verweisen. Es ist ratsam – auch wenn keine offizielle Anerkennung notwendig ist – Ihre deutschen Zeugnisse bewerten, d.h. sie mit den ähnlichen niederländischen Zeugnissen vergleichen zu lassen.
Diese sogenannte ‘Namentliche Zeugnisanerkennung’ wird von Nuffic und Colo durchgeführt.
Vergleich des deutschen und niederländischen Unterrichtssystems | |
Niederlande | Deutschland |
Grundschule (4-12 Jahre) | Grundschule |
VBO, LBO, VMBO, MAVO (4 Jahre) | Hauptschule oder Realschule |
HAVO (5 Jahre), VWO (6 Jahre)und Gymnasium (6 Jahre) | Fachoberschule/Gymnasium |
Berufsfachschule BOL/MBO: vollzeitschulische Ausbildung von 2 ,3 oder 4 Jahren | Berufsfachschule, Kollegschule, vollzeitschulische Berufsausbildung |
berufsbegleitende Ausbildung (BBL)Teilzeitausbildung / Dualsystem | Betriebliche Ausbildung im dualen System (Berufsschule) |
Fachhochschule: 4-5 Jahre Vollzeit | Fachhochschule |
Universität: 4-5 Jahre Vollzeit | Universität |
2.) Sozialversicherungen für Grenzarbeiter
Allgemeines
Wenn Sie in den Niederlanden bei einem niederländischen Arbeitgeber beschäftigt sind, sind Sie in den Niederlanden sozialversichert. Sie können jedoch auch in einem Mitgliedsstaat der EU versichert sein.
Wenn Sie auch in einem deutschen Beschäftigungsverhältnis stehen (wozu auch geringfügige Arbeit zählt), bleiben Sie in Deutschland sozialversichert. Ihr niederländischer Arbeitgeber muss dann in Deutschland die deutschen Sozialversicherungsbeiträge an Ihre deutsche Krankenkasse (Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung usw.) zahlen. Falls Sie in Deutschland eine geringfügige Nebenbeschäftigung ausüben, ist es möglich, dennoch in den Niederlanden sozialversichert zu sein (s. Artikel 17 Erklärung).
Wenn Sie in 2 Ländern erwerbstätig sind, sollten Sie sich unbedingt mit Ihrer deutschen Krankenkasse in Verbindung setzen. Diese sorgt dafür, dass Sie nicht in zwei Ländern oder in dem verkehrten Land sozialversichert sind.
Das niederländische Sozialversicherungssystem besteht aus 3 Säulen. Dazu zählen die “Volksverzekeringen”(Einwohnerversicherungen), die “Werknemersverzekeringen” (Arbeitnehmerversicherungen) und die sehr wichtigen, zusätzlichen – meistens durch das niederländische Arbeitsrecht (Tarifverträge) geregelten – Sozialversicherungen (Tarifverträgliche Zusatzversorgung). Wenn Sie in Deutschland wohnen und in den Niederlanden als Grenzarbeiter erwerbstätig sind, sind Sie auch über die ‘Nederlandse volksverzekeringen’ (Einwohnerversicherungen) versichert. In den Niederlanden gibt es keine getrennte Sozialversicherung bei Arbeitsunfällen und Berufserkrankungen (Unfallversicherung), diese Risiken werden durch die ‘WAO-verzekering’ (Arbeitsunfähigkeitsversicherung) gedeckt.
Übersicht des niederländischen Sozialversicherungssystems
Volksverzekeringen (Grenzversicherungen) | Versicherungsträger | ||
AOW | Allgemeines Gesetz über die Altersversorgung | Sociale Verzekeringsbank(Soziale Versicherungskasse) | |
Anw | Allgemeines Gesetz über die Hinterbliebenenrente | Sociale Verzekeringsbank | |
AKW | Allgemeines Gesetz über Kindergeld | Sociale Verzekerungsbank | |
AWBZ | Allgemeines Gesetz über besondere Krankheitskosten | Zorgverzekeraars(Krankenversicherungen) | |
Werknemersverzekeringen (Arbeitnehmerversicherungen) | Versicherungsträger | ||
ZFW | Krankheitskostenversicherung | Zorgverzekeraars | |
ZW | Krankenversicherungsgesetz | Zorgverzekeraars | |
WW | Arbeitslosenversicherungsgesetz | GAK, Cadans, SFB, Guo,Uszo | |
WAO | Arbeitsunfähigkeitsgesetz | GAK, Cadans, SFB, Guo,Uszo | |
Lohntarifliche Regelungen & Zusatzversorgung | Versicherungsträger | ||
WAO-gatverzekeringen | Zusatzversorgung Arbeitsunfähigkeit | Particuliere verzekeraars(Privatversicherer) | |
Ouderdomspensioen | Alterspension | Pensioenfondsen(Pensionskassen) | |
Nabestaandenpensioen | Hinterbliebenenpension | Pensioenfondsen | |
Unterschiede zwischen dem niederländischen und dem deutschen Sozialversicherungssystem
- In den Niederlanden ist die maximale Beitragsobergrenze für die
gesetzliche Krankheitskostenversicherung (€ 29.500) niedriger als
in Deutschland (€ 39.881). - Im Krankheitsfall muss der niederländische Arbeitgeber
Lohnfortzahlung über 52 Wochen leisten. Die Lohnfortzahlung
beträgt in der Regel 100%. Ausschließlich Zeitarbeitskräfte und
Schwangere können Krankengeld
beanspruchen. - Das niederländische Kindergeld ist viel niedriger als das deutsche.
Es wird vierteljährlich ausbezahlt (bis zum 18. Lebensjahr). - In den Niederlanden gibt es keine eigene Arbeitsunfall- und
Berufskrankenversicherung. Diese Risiken sind Teil der allgemeinen
Erwerbsunfähigkeitsversicherung. - Bei der niederländischen Erwerbsunfähigkeitsversicherung (WAO)
handelt es sich um eine Risikoversicherung. Es gibt keine Wartezeiten
im Gegensatz zur deutschen Erwerbsunfähigkeitsversicherung
(Rentenversicherung), wobei es sich um eine Aufbauversicherung mit
Wartezeiten von 5 Jahren handelt. - Bei der gesetzlichen niederländischen Altersrente handelt es sich um
eine Basisversorgung (Grundrente). Jede in den Niederlanden wohnhafte
oder erwerbstätige Person erwirbt pro Jahr Ansprüche von 2 %
‘Altersgrundrente (AOW)’. Um eine Mindestleistung zu garantieren, gibt
es ein sehr ausgedehntes Zusatzversorgungssystem. - In den meisten Tarifverträgen werden Vereinbarungen zu ergänzenden
Sozialversicherungsregelungen getroffen (Zusatzversorgung). - Im Gegensatz zu Deutschland, wo der Arbeitgeber die Hälfte der
Sozialbeiträge entrichtet, wird die Beitragszahlung in den Niederlanden
nicht so logisch geregelt. In Abhängigkeit von der Art des Sozialgesetzes
bezahlt der Arbeitgeber und / oder der Arbeitnehmer den Beitrag. Die
Beiträge für die Volksverzekering (Einwohnerversicherung), die komplett
vom Arbeitnehmer zu zahlen sind, werden gemeinsam mit der Lohnsteuer
als kombinierte Lohnabgabe (sogenannte Lohnabgabe) vom Gehalt einbehalten.
Geringfügige Arbeit in den Niederlanden?
In den Niederlanden existiert nahezu keine geringfügige Arbeit, jeder ist sozialversichert. Bei allen Tätigkeiten im Zusammenhang mit einem bezahlten Arbeitsverhältnis sind Sie sozialversichert. Das soll jedoch nicht heißen, dass Sie dabei auch Beiträge entrichten müssen. Das ist häufig nicht der Fall, da es Freibeträge gibt. Wenn Sie ein Jahr lang einen Tag pro Woche arbeiten und beispielsweise € 315 verdienen, sind Sie komplett sozialversichert. Sie zahlen jedoch ca. € 6 Sozialbeitrag. Netto werden ca. € 309 ausgezahlt. Sie sind dann vollständig gegen Kosten im Krankheitsfall und bei Erwerbsunfähigkeit versichert und erwerben gleichzeitig Ansprüche auf eine Altersgrundrente wie jeder andere Einwohner der Niederlanden.
Belangrijk adressen/links m.b.t. het wonen in Duitsland en werken in Nederland klik hier
Wordt vervolgd in de volgende Juridische Nieuwsbrief Duitsland. Op onze website zal deze handleiding successievelijk worden samengevat.
Meer informatie: http://www.strick.de