Toelichting Duitse AOW van “A t/m Z”
De kennis van het Duitse sociale stelsel is van belang voor ieder ondernemer met personeel in Duitsland. Vandaar dat wij het systeem van de Duitse Rentenversicherung van A-Z in een (nieuwe) reeks gaan toelichten. De reeks is gebaseerd op informatie van de bondsregering. De onderwerpen strekken van: “A” zoals Auszahlung tot en met “Z” zoals zusaetzliche Altersvorsorge. Een must voor eenieder die aanspraken op Duitse AOW opbouwt. Wij beginnen in deze nieuwsbrief met het volgende punt: Grundlagen des deutschen Rentensystems en zullen de lijst in de volgende nieuwsbrieven successievelijk uitbreiden.
I. Grundlagen des deutschen Rentensystems
Deutschland verfügt über einen hoch entwickelten Sozialstaat. Das Sozialstaatsprinzip ist im Grundgesetz unveränderbar festgeschrieben (Artikel 20 Absatz 1, Artikel 28 Absatz 1). Sozialstaatlichkeit ist damit Verpflichtung für die Politik. Der Staat soll die Existenzgrundlagen seiner Buergerinnen und Bürger sichern und fuer den Ausgleich zwischen den sozial Schwachen und den sozial Starken sorgen. Mit der Absicherung des Alters und der wichtigsten Lebensrisiken – wie Krankheit, Pflegebeduerftigkeit, Arbeitslosigkeit – wird das Gebot der Sozialstaatlichkeit umgesetzt. Aber auch die Bürgerinnen und Buerger selbst müssen Verantwortung fuer ihre soziale Sicherung uebernehmen. Eine „Rundumversorgung” ist weder Aufgabe des Staates noch von diesem leistbar. Denn was der Sozialstaat verteilen kann, muss zuvor erwirtschaftet werden. Auch im Sozialstaat gilt das Prinzip von Leistung und Gegenleistung, von so viel Staat wie noetig und so viel Eigenverantwortung wie möglich. Wesentliche Merkmale des Sozialstaats sind die Gesetzlichen Sozialversicherungen. Darunter ist die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) das groeßte soziale Sicherungssystem in der Bundesrepublik. In ihrer heutigen Auspraegung ist sie in vielen Reformschritten aus dem unter Reichskanzler Otto von Bismarck 1889 verabschiedeten Gesetz über die Invaliditaets- und Altersversicherung hervorgegangen. In ihrer mehr als 110-jaehrigen Geschichte haben sich die Leistungen der Gesetzlichen Rentenversicherung von einem bloßen Zuschuss zum allgemeinen Lebensbedarf zur maßgeblichen Grundlage für ein finanziell gesichertes Alter entwickelt. Die Gesetzliche Rentenversicherung ist zwar die Hauptsaeule, aber nicht die alleinige Basis der Alterssicherung in Deutschland. Um den erreichten Lebensstandard auch im Alter annaehernd aufrechtzuerhalten, ist eine ergaenzende Absicherung sinnvoll und notwendig. Die betriebliche Altersversorgung und die private Altersvorsorge bilden daher die zweite und die dritte Saeule der Alterssicherung. Weil die Lebenserwartung steigt und den Beitragszahlenden in Zukunft immer mehr Rentnerinnen und Rentner gegenueberstehen, werden diese ergaenzenden Saeulen immer wichtiger. Seit 2002 werden daher betriebliche und private Altersvorsorge unter bestimmten Voraussetzungen staatlich gefördert.