Toelichting Duitse AOW van “A t/m Z”
Kennis van het Duitse sociale stelsel is van belang voor ieder ondernemer met personeel in Duitsland. Vandaar dat wij het systeem van de Duitse Rentenversicherung van A-Z in een (nieuwe) reeks gaan toelichten. De reeks is gebaseerd op informatie van de bondsregering.
De onderwerpen strekken van: “A”, zoals Auszahlung tot en met “Z”, zoals zusaetzliche Altersvorsorge. Een must voor eenieder die aanspraken op Duitse AOW opbouwt.
Wij beginnen in deze nieuwsbrief met het volgende punt: Grundlagen des deutschen Rentensystems en zullen de lijst in de volgende nieuwsbrieven successievelijk uitbreiden.
Finanzierung der Rente: Das umlage Verfahren
Die Finanzierung des Rentensystems beruht auf dem Umlageverfahren: Danach werden die Aufwendungen der Rentenversicherung aus den aktuellen Einnahmen bestritten. Das heißt, dass mit den monatlichen Beitraegen der sozialversicherungspflichtig Beschaeftigten und der Arbeitgeber die Renten derjenigen gezahlt werden, die heute im Ruhestand sind.
Im Unterschied zu privaten Versicherungen, die man freiwillig abschließt, ist die Gesetzliche Rentenversicherung eine Pflichtversicherung, die grundsaetzlich an Erwerbstätigkeit anknuepft. Neben einigen anderen Personengruppen, wie etwa selbstständigen Handwerkerinnen und Handwerkern, sind vor allem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer versicherungspflichtig; es besteht jedoch unter bestimmten Voraussetzungen auch für andere die Moeglichkeit, sich freiwillig zu versichern. Mit den eingezahlten Beitraegen erwerben die Versicherten bis zum Renteneintritt eigene Rentenansprueche. Für diese kuenftigen Renten wiederum kommen die nachfolgenden Generationen mit ihren Beitraegen auf. Auf diese Weise sorgt die jeweils arbeitende Generation solidarisch fuer die Renten ihrer Eltern- und Großelterngeneration. Deshalb ist im Grundsatz die Zahl der Beitragszahlenden und die Hoehe der von ihnen versicherten Einkommen ausschlaggebend dafür, wie viel Geld in die Rentenkasse fließt.
Auf der Auszahlungsseite richtet sich die Hoehe der persönlichen Rente in erster Linie nach der Zahl der Beitragsjahre und der Hoehe der versicherungspflichtigen Arbeitsentgelte. Die Beitraege zur Rentenversicherung für versicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden von ihnen und ihren Arbeitgebern grundsätzlich zu gleichen Teilen getragen (Paritaet).
Der Beitragssatz zur Rentenversicherung stieg in den letzten Jahren tendenziell, erreichte 1997/98 seinen Höchstwert (20,3 Prozent) und liegt heute (2005) bei 19,5 Prozent. Die Beitragseinnahmen der Gesetzlichen Rentenversicherung reichen allerdings zur Finanzierung der Ausgaben allein nicht aus, auch weil die Rentenversicherung eine Reihe von gesamtgesellschaftlichen Aufgaben erfüllt. Deshalb kommen erhebliche Mittel aus dem Bundeshaushalt hinzu, mit denen der Bund letztlich die Funktionsfaehigkeit der Gesetzlichen Rentenversicherung garantiert. Im Jahr 2004 waren dies insgesamt 77,9 Milliarden Euro.
Wordt vervolg in de volgende Juridische Nieuwsbrief Duitsland.